Prof. Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn in das Plenum der Reformkommission zur Strafprozessordnung berufen

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, hat Prof. Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn in das Plenum der Reformkommission zur Strafprozessordnung berufen.

Hintergrund ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Darin wurde vereinbart, eine Kommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder einzurichten, um die Strafprozessordnung grundlegend zu überarbeiten. Ziel ist es, die Effektivität und Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren zu verbessern.

Das Plenum fungiert als beratendes Gremium der Reformkommission, in dem die in den sechs Arbeitsgruppen erstellten Zwischenberichte beraten und zu einem Gesamtbericht zusammengeführt und beschlossen werden. 

Prof. Sinn ist einer von insgesamt vier Hochschulprofessorinnen und -professoren im Plenum und wird dort seine wissenschaftliche Perspektive einbringen, um gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Justiz, Politik und Praxis zukunftsfähige Lösungen für das deutsche Strafverfahren zu entwickeln.