Öffentliches Recht - Teil 3
Sachverhalt
E ist Eigentümer eines großen Grundstücks, das inmitten eines Wohngebiets liegt. Das Grundstück ist mit einem Haus bebaut. E möchte im großen Garten ein weiteres Haus errichten. Schließlich könne er mit seinem Eigentum machen, was er will, und außerdem lindere er so die Wohnungsnot.
Aufgabenstellung
Darf E ein Einfamilienhaus errichten?
- Ja, klar, E hat völlig recht. Was er auf seinem Grundstück unternimmt, geht niemanden etwas an, und wenn es für einen guten Zweck ist – umso besser.
- Nein, Einfamilienhäuser sind doch „out“ (behaupten zumindest einige).
- Nur, wenn die örtlichen Bauvorschriften es zulassen.
Antwort 3 ist richtig: Zwar stehen E als Eigentümer besondere Rechte zu, dennoch darf er mit seinem Grundstück nicht nach Belieben verfahren. Häufig regeln Gemeinden in Bebauungsplänen, welche Bebauung erlaubt ist. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Grundstücksnutzungen in einem Gebiet verträglich sind.