Ausgabe der ersten Bachelorurkunden

Zum 1.10.2025 ist die neue Studien- und Prüfungsordnung in Kraft getreten, durch die die Verleihung eines vollständig in das Jurastudium integrierten Bachelorabschlusses möglich geworden ist. In dieser Woche werden die ersten Abschlussurkunden ausgehändigt.

Zum Wintersemester 2025/26 hat der Fachbereich Rechtswissenschaften einen zusätzlichen Bachelorabschluss eingeführt, der vollständig in den Studiengang Rechtswissenschaften integriert ist. Dieser Abschluss wird allen Studierenden verliehen, die am 01.10.2024 oder später immatrikuliert waren und ihren Prüfungsanspruch nicht vor dem 1.10.2024 endgültig verloren haben. Voraussetzung für den Erhalt des Abschlusses ist , dass alle Zulassungsvoraussetzungen für die Pflichtfachprüfung erfüllt sind und die Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Osnabrück erfolgreich abgelegt wurde.

Mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) können Studierende der Rechtswissenschaft während des Studiums einen berufsqualifizierenden akademischen Abschluss erwerben, selbst wenn sie die „Erste Prüfung“ nicht bestehen. Mit dem neuen Abschluss eröffnen sich für die Studierenden bereits nach acht Semestern auch ohne Erste Prüfung berufliche Perspektiven außerhalb von Anwaltschaft und Justiz. Darüber hinaus können die Studierenden sowohl im In- wie im Ausland konsekutive Masterstudiengänge belegen.

Mit dem integrierten Bachelorabschluss in Jura bieten wir unseren Studierenden eine zeitgemäße Alternative zum klassischen Jurastudium, die auch für die Studierenden, die nach wie vor den „Volljuristen“ anstreben, den Prüfungsstress während der Examensvorbereitung mindert. Denn selbst bei endgültigem Nichtbestehen der Ersten Prüfung müssen unsere Studierenden die Universität nicht ohne Abschluss verlassen, sondern erhalten mit dem Bachelor of Laws eine Anerkennung für ihre Leistungen, die sie während eines mehrjährigen Studiums erbracht haben.