Schon in frühen Dienstjahren zum Richter im I. Zivilsenat des BGH ernannt, entwickelte er sich zu dessen außerordentlich beeindruckenden Vorsitzenden. In die Zuständigkeit des Senats fallen u.a. das Urheber- und Designrecht, das Markenrecht und das Recht gegen unlauteren Wettbewerb. Ab 1994 hat Erdmann diese Rechtsgebiete in der Osnabrücker Fakultät mit Unterrichtsveranstaltungen und Prüfungen betreut. 1996 wurde er zum Honorarprofessor ernannt. Gemeinsam mit unserem Emeritus Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens hat er in freundlicher und aufmunternder Zuwendung zu den studentischen Teilnehmern Seminare veranstaltet, die mit Studienfahrten nach Karlsruhe zu Sitzungen des I. Zivilsenats verbunden waren. Er hat eine Vielzahl von Doktorarbeiten angeregt und auch selbst betreut.
Sachlich-analytisch hat Erdmann in neue Rechtsentwicklungen eingeführt, die sich u.a. aus dem ab Mitte der 90er Jahre aufkommenden Internet und aus neuen technischen Möglichkeiten der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke ergaben. Die zunehmende Überlagerung des nationalen Rechts durch das Unionsrecht bedingte häufige Vorabentscheidungsvorlagen seines Senats an den EuGH. Daraus erwuchs eine sektorale Schulung der studentischen Teilnehmer im Unionsrecht. Unter Erdmanns Leitung hat der I. Zivilsenat die richterrechtliche Liberalisierung des Wettbewerbsrechts energisch fortgesetzt, bis sich der Gesetzgeber, dies Bestreben aufgreifend, zu einer grundlegenden Reform des UWG entschloss. Neben die belastende richterliche Tätigkeit trat eine umfangreiche Betätigung als wissenschaftlicher Autor.
Warmherzigkeit, Zugewandtheit und fachliche Exzellenz kennzeichnen Erdmanns jahrzehntelangen loyalen Einsatz für unsere Fakultät.