XVIII. Verfassungsrechtlicher Moot Court

Auch im Sommer 2026 haben Studierende des 2. und 4. Semesters wieder die Möglichkeit, am Verfassungsrechtlichen Moot Court des Fachbereichs teilzunehmen: Am 15. und 16.06.2025 finden die mündlichen Verhandlungen im ELSI statt!

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, in diesem Fall vor dem BVerfG. Es geht dabei um spannende und aktuelle verfassungsrechtliche Fragen. Den diesjährigen  Sachverhalt finden Sie bereits online.

Der Moot Court bietet die Gelegenheit, eine Verfassungsbeschwerde in Teams von vier Personen von zwei Seiten zu beleuchten und für beide Parteien vor Gericht zu argumentieren. Dafür bereiten Sie im Vorfeld Plädoyers vor. Dies macht den besonderen Reiz des Moot Courts aus, denn anders als in der Klausur schreiben Sie kein neutrales Gutachten: Sie ergreifen mündlich Partei und müssen Ihren Mandanten und seine Interessen bestmöglich vertreten.

Doch neben der Möglichkeit, Ihr juristisches Können unter Beweis zu stellen, gibt es noch viele weitere gute Gründe, an dem Verfassungsrechtlichen Moot Court teilzunehmen: Sie erproben und verbessern Ihre rhetorischen Fähigkeiten, sowohl durch das Halten der Plädoyers als auch durch das exklusive Rhetoriktraining im Vorfeld, Sie erwerben eine Schlüsselqualifikation und der oder die beste Rednerin gewinnt ein Praktikum in einer international tätigen Kanzlei. Darüber hinaus steht die Teamarbeit beim Moot Court im Vordergrund und Sie haben die Gelegenheit, mit anderen Studierenden in Kontakt zu kommen.

Weitere  Informationen können Sie auf unserer Homepage abrufen. Bei Fragen steht Ihnen Maximilian Wittenbrock (Tel. 0541-969-6046 oder  maximilian.wittenbrock@uos.de) gerne zur Verfügung.

Das Format bietet Platz für 9 Teams (insgesamt 36 Teilnehmer) – es gilt first come, first served: Zögern Sie also nicht!

Sie müssen (spätestens bis zum 22.05.2026) nur noch den  Anmeldebogen ausfüllen und absenden, und schon kann es losgehen!