Öffentliches Recht - Teil 2

Sachverhalt

Blumenhändlerin Fleur zahlt seit einem Jahr trotz wiederholter Aufforderung keine Sozialversicherungsabgaben für ihren Mitarbeiter und auch keine Steuern. Das Geld verwendet sie lieber für eine ausschweifende Lebensführung. Die Gewerbeaufsicht möchte daraufhin F den weiteren Betrieb des Ladens verbieten.

Aufgabenstellung

Ist dies zulässig?

  1. Ja, schließlich verstößt F dauerhaft gegen Abgabenpflichten.
  2. Nein, denn dann stehen F und auch ihr Mitarbeiter ohne Einkommen „auf der Straße“.
  3. Noch nicht, die Gewerbeaufsicht sollte sich erst um eine einvernehmliche Lösung bemühen.

Antwort 1 ist richtig: Da F „unzuverlässig“ ist und nicht zu erwarten ist, dass sie sich zukünftig ordnungsgemäß verhält. Sie schadet so der Allgemeinheit.
Im Übrigen: Würde man F gewähren lassen, hätte sie einen (Wettbewerbs-)Vorteil gegenüber denjenigen, die ihre Pflichten nachkommen. Ein weniger einschneidendes Mittel ist angesichts der Hartnäckigkeit ihres Verhaltens nicht ersichtlich.