Kaisergesetze

Kaisergesetze, auch als Kaiserkonstitutionen bekannt, stellten im Römischen Reich eine zentrale Rechtsquelle dar, die direkt von den Kaisern stammte. Diese Rechtsvorschriften hatten vielfältige Erscheinungsformen u.a. erschienen sie als Edikte, allgemeine Anordnungen mit Gesetzeskraft, die im gesamten Reich Geltung besaßen, sowie als Reskripte oder schriftliche Antworten des Kaisers auf Rechtsfragen. Zusätzlich wurden Mandate, administrative Dienstanweisungen an Beamte, und Dekrete von den Kaisern erlassen. Diese Vielfalt erlaubte es den Kaisern, sowohl allgemeine Gesetzgebungen zu erlassen als auch auf individuelle rechtliche Fragestellungen einzugehen.

Die Kaisergesetze wurden systematisch in bedeutenden Gesetzessammlungen zusammengefasst, um die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zu standardisieren. Die frühesten dieser Sammlungen waren der Codex Gregorianus, der bis 291 n. Chr. gültige Kaiserkonstitutionen umfasste und der Codex Hermogenianus, der vor allem Reskripte aus den Jahren 293–294 n. Chr. beinhaltete. Später folgte der Codex Theodosianus (438 n. Chr.), der Gesetze von Konstantin dem Großen bis Theodosius II. zusammenfasste. Den Höhepunkt dieser Entwicklung markierte schließlich der Codex Iustinianus (534 n. Chr.), der als Teil des Corpus Iuris Civilis eine umfassende Sammlung aller bis dahin gültigen Kaisergesetze darstellte.

Den rechtlichen Einfluss der Kaisergesetz verdeutlicht insbesondere die Constitutio Antoniniana, ein 212 n. Chr. von Kaiser Caracalla erlassenes Edikt, welches dazu führte, dass nahezu allen freien Bewohnern des Römischen Reiches das römische Bürgerrecht zustand.

Take-away

  • Kaisergesetz = Gesetze, die direkt von Kaisern erlassen wurden
  • Erscheinungsformen: Edikt, allgemeine Anordnungen mit Gesetzeskraft, Reskripte, schriftliche Antworten des Kaisers auf Rechtsfragen
  • Kaisergesetze wurden gesammelt und systematisch in bedeutenden Gesetzessammlungen zusammengefasst z.B. im Codex Iustinianus als Teil des Corpus Iuris Civilis

Quellen

  • Gottfried Härtel / Elemér Pólay, Römisches Recht und Römische Rechtsgeschichte: Eine Einführung, Berlin 1987, S. 113 ff.
  • Detlef Liebs, Juristen als Sekretäre des römischen Kaisers, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung, 100 (1983), 485-509.
  • Hans Schlosser, Europäische Rechtsgeschichte, 5. Auflage, München 2023.

Verfasserin

Hyunji Moon