Urteiler (am Reichskammergericht)
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Urteiler waren am Reichskammergericht für die Urteilsfindung zuständig und wurden auch Assessoren, Beisitzer oder ,,Cameralen“ genannt. Ihre Aufgabe am Reichskammergericht war die Beratung des Richters. Die Urteiler entschieden über den Inhalt eines Urteils, während der Richter es lediglich verkündete. Dabei zogen sich die Urteiler zunächst allein in einen separaten Raum zurück, berieten sich und teilten ihre Entscheidung anschließend dem jeweiligen Richter mit, der diese dann verkündete.
Anfangs waren es 16 Urteiler, aber im Laufe der Zeit wurde die Anzahl der Urteiler erhöht. Zu Anfang war die eine Hälfte der Urteiler ausgebildete Juristen, während die andere Hälfte aus Adeligen bestand. Die Adeligen waren meist keine ausgebildeten Juristen. Durch die Zusammenarbeit mit den Juristen eigneten sie sich jedoch im Laufe der Zeit einige Kenntnisse an.
Um die Befähigung zum Amt des Urteilers nachzuweisen, mussten die Bewerber ab dem 16. Jahrhundert sog. „Proberelationen“ verfassen. Die Relationstechnik ist eine (noch heute angewendete) juristische Arbeitsmethode zur Darstellung des zivilrechtlichen Streitstoffes. Ab 1555 gab es zusätzlich die Voraussetzung, dass alle Assessoren juristische Kenntnisse nachweisen mussten. Daraus ergab sich schließlich das Berufsmonopol der Juristen. Die Urteiler waren verpflichtet einen generellen Diensteid zu schwören und mussten sowohl das weltliche als auch das kirchliche Recht anwenden („ius commune“).
Take-away
- Die Urteiler waren wichtige Angehörige des Reichskammergerichts
- Die Urteiler und Richter hatten unterschiedliche Aufgabenbereiche
- Die Urteiler entschieden den Inhalt des Urteils, welches der Richter anschließend verkündete
Quelle
Urteiler, Richter, Spruchkörper- Entscheidungsfindung und Entscheidungsmechanismen in der europäischen Rechtskultur- Anja Amend- Traut (Hg.), Ignacio Czeguhn (Hg.), Peter Oestmann (Hg.), S. 95-126
Autoren
Laura Klein, Freya Schwetasch, Alina Wiese, Victoria Weiser, Jule Kleen, Melina Schneider