Bartolus de Saxoferrato
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Er wurde Fürst der Juristen genannt, galt als Haupt der Schule der Kommentatoren und als einer der bedeutendsten Rechtslehrer des Mittelalters: Bartolus de Saxoferrato (1313-1357). Er begann sein Studium im Alter von 14 Jahren in Perugia, später wechselte er nach Bologna und promovierte dort im Jahre 1334. Im Anschluss wurde er 1339 Gelehrter in Pisa, dann wechselte er nach Perugia. Schon zu Lebzeiten genoss der kaiserfreundlich gesinnte Bartolus de Saxoferrato großes Ansehen, im Jahre 1348 wurde er von der Stadt Perugia zum Ehrenbürger ernannt. Kaiser Karl IV ernannte ihn im Jahre 1355 zu seinem Rat.
Bartolus de Saxoferrato leistete, neben Baldus de Ubaldis (1327 – 1400), Beiträge, von denen einige bis heute nachwirken. Dazu gehören ein umfangreiches Werk, das nicht nur Kommentare zu allen Teilen des Corpus Iuris Civilis (mit Ausnahme der Institutionen) umfasst, sondern auch viele Traktate (schriftliche Abhandlungen) zu Einzelfragen, eine berühmte Abhandlung über Flussrecht unter dem Namen „De fluminibus seu Tyberiadis“, ein Glossenapparat zu den Gesetzen Kaiser Heinrichs VII. (Großvater von Karl IV.) und über 300 Gutachten (sogenannte Konsilien).
An seinem Wirken zeigt sich die Verschmelzung von oberitalienischen Stadtrechten mit dem römischen Recht zu einer Einheit und das Entstehen moderner Ansätze von juristischer Praxis. Darüber hinaus ist ihm die Entwicklung neuer Rechtsgedanken zu verdanken, u.a. die Rückwirkung der Bedingung, Ansätze zu einem internationalen Privat- und Strafrecht, die methodische Befreiung von den überlieferten Texten und die Schaffung einer einheitlichen Auslegungstradition statt der Darstellung der Varianten von Rechtsinterpretationen. Damit trat er aus der Glossa Ordinaria des Accursius und der damit verbundenen Arbeitsmethode hinaus. Friedrich Carl von Savigny würdigte ihn so: „Es war nicht etwas ganz Anderes, was er unternahm, in Vergleichung mit seinen Vorgängern, aber er that es besser als die Meisten unter ihnen.“
Take-away
- Bartolus de Saxoferrato gehörte neben Baldus de Ubaldis zu den Kommentatoren (Ende 13. Jh. - Ende 15. Jh.).
- Die juristische Leistung von Bartolus von Saxoferrato zeichnet sich aus durch die Schaffung einer einheitlichen Auslegungstradition und seine qualitativ hochwertigen Kommentare zum Corpus Iuris Civilis.
- Die Bedeutung von Bartolus de Saxoferrato gipfelt dem Satz, den sein Professor Cinus de Pistoia prägte: „nemo bonus iurista nisi bartolista.“ Die deutsche Übersetzung ist: „Niemand ist ein guter Jurist, wenn er nicht Bartolist ist“.
Ersteller
Leonie Schwedt, Oliwia Kiriakidis, Frederik Weßling, Moritz Weise