Pape

Heinrich Eduard von Pape wurde am 13.09.1816 in Brilon geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin. Anschließend trat er 1837 als  Auskultator (so nannte man die unbezahlte erste gerichtliche Ausbildungsstufe für Juristen nach der Universität) in den preußischen Justizdienst ein und wurde Hilfsrichter-Assessor am OLG in Stettin. Anschließend wurde er Kreisrichter und Mitglied des See- und Handelsgerichts in Stettin und 1856  Appellationsgerichtsrat in  Königsberg. 1859 erfolgte die Ernennung zum  Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im  Justizministerium.

Von 1858 bis 1861 beteiligte Heinrich Eduard von Pape sich an der Ausarbeitung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs (ADHGB). Ferner befasste er sich von 1861 bis 1864 mit der preußischen Zivilprozessordnung. Außerdem arbeitete er in der „Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer  Zivilprozessordnung für den Norddeutschen Bund“ mit.

Pape wurde 1869 zum Präsidenten des neu geschaffenen Bundes- und später  Reichsoberhandelsgerichts in  Leipzig ernannt. 1873 wurde ihm der Titel: „Wirklicher Geheimer Rat“ verliehen.

1874 wurde Heinrich Eduard von Pape Vorsitzender der Kommission zur Ausarbeitung des deutschen  Bürgerlichen Gesetzbuches, die später sogenannte erste Kommission, der ab 1890 eine zweite Kommission folgte. 1881 trat die erste Kommission in ihre Hauptberatungen ein. Im Dezember 1887 führten diese zur Fertigstellung des ersten  Entwurfes des BGB. Kurz nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfes 1888 verstarb Pape.

Take-away

  • Es existierte kein einheitliches Privatrecht im Deutschen Reich.
  • Pape leitete als Vorsitzender die 1874 eingerichtete erste BGB-Kommission.
  • Der erste Entwurf des BGB wurde im Jahre 1888 veröffentlicht.

Quellen

Autoren

Miriam Krichel, Viviane Pietrzak