Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch (ADHGB)
- 
                                            
                                                 Studipedia A–Z
                                            
                                            
                                                
- Accursius
 - Ädil
 - Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch (ADHGB)
 - Aufklärung
 - Azo Portius von Bologna
 - Bartolus de Saxoferrato
 - Bernhard Windscheid
 - Christian Thomasius
 - Civilian
 - Code civil
 - Codex
 - Codex Euricianius
 - Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis
 - Constitutio Criminalis Carolina
 - Court of Chancery
 - Court of Common Pleas
 - Court of Exchequer
 - Coutumes
 - De officio hominis et civis
 - Decretum Gratiani
 - Dionysius Gothofredus
 - Edictum Theoderici
 - Edikt
 - Eike von Repgow
 - Ermächtigungsgesetz
 - Die Erste Kommission
 - Equity
 - Ewiger Landfriede
 - Fehde
 - Francisco de Vitoria
 - Freiburger Stadtrecht
 - Friedrich Carl von Savigny
 - Friedrich der Große
 - Gaius
 - Germanisten
 - Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr
 - Gewohnheitsrecht
 - Glossa ordinaria
 - Goethe (am Reichskammergericht)
 - Gottesfrieden
 - Gottlieb Planck
 - Immanuel Kant
 - Inner Temple
 - Innozenz IV
 - Inns of Court
 - Institutionen
 - Internationales Völkerstrafrecht
 - Irnerius
 - Jacob Grimm
 - Johannes Althusius
 - Johannes Teutonicus
 - Justinian
 - Kaisergesetze
 - Kammerrichter
 - King's Bench
 - Kodifikation
 - Kodifikationsstreit
 - Landfrieden
 - Lex Ribuaria
 - Lex Salica
 - Lex Visigothorum
 - Liber Extra
 - Magdeburger Recht
 - Materialistischer Fehlschluss
 - Menschenrechte (im Naturrecht)
 - Middle Temple
 - Mos Gallicus
 - Napoleon
 - Nürnberger Gesetze
 - Nürnberger Prozesse
 - Otto Friedrich von Gierke
 - Pandektenrecht
 - Pape
 - Privilegium de non appellando
 - Prätor
 - Puchta
 - Radbruchsche Formel
 - Reichskammergericht
 - Reichskammergerichtsordnung
 - Reichstagsbrandverordnung
 - Romanisten
 - Römische Verträge
 - Sachsenspiegel
 - Samuel Stryk
 - Samuel von Pufendorf
 - Savigny
 - Schutzhaft
 - Schwabenspiegel
 - Stadtrechtsfamilien
 - Sühneleistungsverordnung
 - Thibaut
 - Ulpian
 - Untertananprozesse (beim Reichskammergericht)
 - Urteiler (am Reichskammergericht)
 - Vertrag von Lissabon
 - Volksgeist
 - Volksgesetzbuch
 - Writ
 - Zauberei (Hexerei)
 - Zweite BGB Kommission
 - Zwölftafelgesetz
 
 
Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) wurde 1861 erlassen und war der erste umfassend kodifizierte Gesetzestext für das Handelsrecht in den Einzelstaaten des Deutschen Bundes.
Um der politischen Zersplitterung entgegenzuwirken, sollte eine klare Rechtsgrundlage im Handelsrecht geschaffen werden, die die Transparenz im Geschäftsverkehr erhöht Rechtssicherheit schafft.
In der Geschichte des deutschen Handelsrechts ist das ADHGB als wichtigster Meilenstein anzusehen. Das Gesetz normierte neben den handelsrechtlichen Regelungen auch eine Vielzahl von allgemeinen schuld- und sachenrechtlichen Vorschriften und konnte als Gesetzesgrundlage für eine Vielzahl alltäglicher Rechtsgeschäfte dienen. Das Handelsgesetzbuch trug dabei zur Vereinheitlichung der lokalen Vorschriften bei und professionalisierte ebenso den internationalen Handel. So wird das Handelsgesetzbuch historisch als „Werk Deutscher Gründlichkeit und Umsicht“ bezeichnet.
Die Nürnberger HGB-Kommission hat den Gesetzesentwurf erarbeitet und die Bundesversammlung des Deutschen Bundes hat empfohlen, dass es in den Einzelstaaten des Deutschen Bundes eingeführt werden sollte. Insgesamt wurde mithin der Zusammenhalt zwischen den deutschen Staaten gestärkt, was die deutsche Integration sowohl rechtlich als auch in Hinsicht auf die Wirtschaftstätigkeit wesentlich gefördert hat. Zwar hatte dieses Aneinanderrücken auch Auswirkungen auf die spätere Staatsgründung, jedoch ist dem ADHGB hierbei neben den kriegerischen Auseinandersetzungen Preußens gegen seine Gegner eher weniger Bedeutung zuzusprechen. Andererseits ist im Vergleich zu heute ein allgemein geltendes Handelsgesetz nahezu ohne parlamentarische Einflussnahme durch Juristen und Kaufleute entstanden, wodurch aus rechts- und staatstheoretischen Gründen dem ADHGB besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist.
Take-away
- ADHGB von 1861 war der erste umfassend kodifizierte und weiträumig geltende Gesetzestext für das Handelsrecht in Deutschland.
 - Es sorgte mit seiner Rechtsvereinheitlichung für Transparenz im Rechtsverkehr und für eine Stärkung des Zusammenhalts der deutschen Staaten mit der Folge von wirtschaftlichem Profit und Rechtssicherheit.
 - Es ist ohne Beteiligung eines Parlaments entstanden.
 
Quellen
- Gero Fuchs, Die politische Bedeutung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch im 19. Jahrhundert, BRJ 01/2013, S. 13 ff., https://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2013_01/BRJ_013_2013_Fuchs.pdf, zuletzt zugegriffen am 21.01.2025.
 - Karl Otto Scherner, Rezension zu: Entwurf eines allgemeinen Handelsgesetzbuches für Deutschland (1848/49). Hg. von Theodor Baums (= Abhandlungen aus dem gesamten Bürgerlichen Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht 54). Verlagsgesellschaft Recht und Wirtschaft, Heidelberg o. J. 216 S., Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung, Band 102, Heft 1, 1985, S. 480 ff., https://www.degruyter.com/document/doi/10.7767/zrgga.1985.102.1.480/html, zuletzt zugegriffen am 21.01.2025.
 - Andreas M. Fleckner, Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch, HWB-EuP 2009, https://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Allgemeines_Deutsches_Handelsgesetzbuch, zuletzt zugegriffen am 21.01.2025.
 
Autoren
Mattis In der Wische, Rico Wessels, Anton Beuermann, Rémi Plitt