Kodifikationsstreit
-
Studipedia A–Z
- Accursius
- Ädil
- Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch (ADHGB)
- Aufklärung
- Azo Portius von Bologna
- Bartolus de Saxoferrato
- Bernhard Windscheid
- Christian Thomasius
- Civilian
- Code civil
- Codex
- Codex Euricianius
- Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis
- Constitutio Criminalis Carolina
- Court of Chancery
- Court of Common Pleas
- Court of Exchequer
- Coutumes
- De officio hominis et civis
- Decretum Gratiani
- Dionysius Gothofredus
- Edictum Theoderici
- Edikt
- Eike von Repgow
- Ermächtigungsgesetz
- Die Erste Kommission
- Equity
- Ewiger Landfriede
- Fehde
- Francisco de Vitoria
- Freiburger Stadtrecht
- Friedrich Carl von Savigny
- Friedrich der Große
- Gaius
- Germanisten
- Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr
- Gewohnheitsrecht
- Glossa ordinaria
- Goethe (am Reichskammergericht)
- Gottesfrieden
- Gottlieb Planck
- Immanuel Kant
- Inner Temple
- Innozenz IV
- Inns of Court
- Institutionen
- Internationales Völkerstrafrecht
- Irnerius
- Jacob Grimm
- Johannes Althusius
- Johannes Teutonicus
- Justinian
- Kaisergesetze
- Kammerrichter
- King's Bench
- Kodifikation
- Kodifikationsstreit
- Landfrieden
- Lex Ribuaria
- Lex Salica
- Lex Visigothorum
- Liber Extra
- Magdeburger Recht
- Materialistischer Fehlschluss
- Menschenrechte (im Naturrecht)
- Middle Temple
- Mos Gallicus
- Napoleon
- Nürnberger Gesetze
- Nürnberger Prozesse
- Otto Friedrich von Gierke
- Pandektenrecht
- Pape
- Privilegium de non appellando
- Prätor
- Puchta
- Radbruchsche Formel
- Reichskammergericht
- Reichskammergerichtsordnung
- Reichstagsbrandverordnung
- Romanisten
- Römische Verträge
- Sachsenspiegel
- Samuel Stryk
- Samuel von Pufendorf
- Savigny
- Schutzhaft
- Schwabenspiegel
- Stadtrechtsfamilien
- Sühneleistungsverordnung
- Thibaut
- Ulpian
- Untertananprozesse (beim Reichskammergericht)
- Urteiler (am Reichskammergericht)
- Vertrag von Lissabon
- Volksgeist
- Volksgesetzbuch
- Writ
- Zauberei (Hexerei)
- Zweite BGB Kommission
- Zwölftafelgesetz
Als Kodifikationsstreit bezeichnet man eine Kontroverse zwischen den zwei renommierten Juristen Savigny und Thibaut, die 1814 vor dem Hintergrund der politischen Unsicherheit über die weitere Entwicklung des Rechts in Deutschland stattfand.
Savigny gehörte zu den Vertretern der historischen Rechtsschule, welche auf der Lehre vom Volksgeist beruhte. Der liberale Thibaut hingegen bevorzugte, obwohl er Gegner eines Zentralstaates war, die Idee eines gemeinsamen Gesetzbuches für das gesamte deutsche Volk, welches auch das Strafrecht und Verfahrensrecht umfassen sollte. Das Gesetzbuch sollte einerseits einen einfachen Zugang zum Recht schaffen und Prozesse erleichtern. Andererseits wollte Thibaut eine vom Nationalgefühl geprägte staatliche Einheit in Freiheit schaffen, um die landesfürstliche Macht zu beschränken. Im Gegensatz zu Savigny, welcher die Orientierung am römischen Recht und der römischen Rechtskultur als wesentlich betrachtete, wollte Thibaut das gemeine Recht des alten Reiches, welches auf dem römischen und kanonischen Recht beruhte, ablösen. Der Widerstand Savignys durch sein Werk „Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft" und der Wunsch der Machthaber nach Restauration verhinderte die Umsetzung von Thibauts Vorschlag.
Savigny ging von dem Grundsatz aus, dass die Weiterentwicklung des Rechts durch das Gewohnheitsrecht entscheidend sei und eine Kodifikation diese Weiterentwicklung hemme. Er nahm an, dass das Gewohnheitsrecht sich durch weitaus mehr als durch das geschriebene Recht entwickelt, insbesondere im Zusammenwirken von Wissenschaft, Rechtsprechung und Kultur. Er begründete seine Auffassung auch damit, dass die Juristen seiner Zeit wegen des Standes der Rechtswissenschaft gar nicht in der Lage seien, ein einheitliches Gesetz zu verfassen. Erst nach einer Erneuerung der Rechtswissenschaft nach seinen Vorstellungen hielt er auch eine Kodifikation für denkbar, welche sich aber vorwiegend am römisch-rechtlichen Vorbild orientieren sollte.
Take-away
- Kodifikationsstreit meint die 1814 geäußerten unterschiedlichen Ansichten Savignys und Thibauts zu einer Vereinheitlichung des Rechts in Deutschland.
- Thibaut sprach sich für eine Kodifikation aus, um Einheit, Gleichheit und ein besseres Verständnis des Rechts zu bewirken.
- Savigny stützte sich auf das römische Recht und war der Meinung, dass die Zeit nicht reif für eine Kodifikation war. Vielmehr sollte die Rechtswissenschaft nach seinen Vorstellungen erneuert werden.
Quellen
- https://www.Ito.de/recht/<wbr />feuilleton/f/bgb-<wbr />kodifikationsstreit-savigny-<wbr />thibaut/2/ (letzter Zugriff: 11.01.2023)
- https://www.zjs-online.com/<wbr />dat/artikel/20094199.pdf (letzter Zugriff: 11.01.2023)
Von
Enya Domröse und Leonie Schwedt