Ulpian

Ulpian, auch bekannt als „Domitius Ulpianus“, lebte in der Zeit des späteren zweiten und beginnenden dritten Jahrhunderts (ca. 170- 223 n. Chr.) und galt als einer der bekanntesten römischen Juristen seiner Zeit.

Domitius Ulpianus stammte gebürtig aus Tyros in Phönizien und arbeitete im Amt des Gardepräfekten, welches das höchste und einflussreichste Ritteramt darstellte. Dieses Amt umfasste die Funktionen eines juristischen Beraters des Princeps und eines Richters.

Bekanntheit erlangte Ulpian vor allem durch seine bedeutsamen juristischen Schriften.  Solche nennenswerten Schriften sind insbesondere seine Kommentierungen zum prätorischen Edikt (ad edictum) und zum ius civile (ad Sabinum).

Seine Schriften wurden auch bei der Ausarbeitung des Anfängerlehrbuches des Corpus Iuris Civilis (Institutiones) berücksichtigt.

Sein bekanntester Satz besagt, dass nach dem Naturrecht alle Menschen frei geboren werden.

Der oströmische Kaiser Theodosius II. und der weströmische Kaiser Valentinian III. erließen im Jahr 426 n. Chr. die sog. Zitiergesetze, in welchen einige Juristen zu „Zitierjuristen“ ernannt wurden. Die Schriften der klassischen Juristen, u.a. auch die des Ulpian, entfalteten damit Gesetzeskraft. Dies hatte zur Folge, dass die Gutachten dieser Juristen bei der Beantwortung von Rechtsfragen berücksichtigt werden sollten. Dies verdeutlicht die große Bedeutung der Arbeit Ulpians.

Take-away

  • Einer der bedeutsamsten Juristen der Spätklassik
  • Besonders bedeutsam ist seine Kommentierung zum Edikt (ad edictum) und zum ius civile (ad Sabinum)
  • Zitierjurist à Rechtsaufassung hatte Gesetzeskraft

Quellen

  • Kristin Boosfeld, Grundzüge der römischen Rechtsgeschichte, JuS 2017, S. 490-494.
  • Wolfgang Kunkel / Martin Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Auflage, Köln 2005.
  • Detlef Liebs, Ulpian, Gnomon 56 (1984), S. 441-450.
  • Hans Schlosser, Europäische Rechtsgeschichte, 5. Auflage, München 2023.

Verfasserinnen

Ann-Sophie Rusin, Aylin Sirin, Diana Krüger