Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr

Das „Gesetz über Maßnahmen zur Staatsnotwehr“ wurde am 3. Juli 1934 von der Reichsregierung verabschiedet, um die während des Röhm-Putsches (30. Juni – 2. Juli 1934) auf Hitlers Befehl durchgeführten Morde nachträglich zu legitimieren. Besonders auffällig ist, dass es nur aus einem einzigen Artikel bestand. Das Gesetz zeigt, wie die Nationalsozialisten das Rechtssystem zu ihrem Vorteil umformten und ist daher ein Beispiel für „rechtsförmiges Unrecht“. 

Der bekannte Staatsrechtler Carl Schmitt fasste die Folgen dieses Gesetzes in dem Satz „Der Führer schützt das Recht“ zusammen, womit Hitler faktisch Gesetzgeber und Richter in einer Person wurde. Die Ausschaltung der SA-Spitze stärkte sein Ansehen in der Bevölkerung, da die SA zunehmend gefürchtet wurde. Den Begriff „Staatsnotwehr“ führte Hitler eigens für dieses Gesetz ein – ein Konzept, das es weder zuvor gab noch heute gibt. Das Gesetz wurde als Notverordnung von der Reichsregierung ohne Zustimmung des Parlaments beschlossen, was nach Art. 48 der Weimarer Verfassung möglich war. Nach dem heute geltenden Grundgesetz ist dieses Vorgehen nicht möglich.  

Im Gegensatz zum Rechtsstaat, der Grundrechte sichert und staatliche Macht durch die Gewaltenteilung begrenzt, demonstriert dieses Gesetz die willkürliche Aufhebung rechtsstaatlicher Prinzipien durch die NS-Diktatur. Durch die Ausschaltung der Gewaltenteilung, den Erlass rückwirkende Gesetze und die Aufhebung von Grundrechten erlangte Hitler uneingeschränkte Macht und ernannte sich selbst zum „obersten Gerichtsherrn“ des Deutschen Reiches. 

Diese negative Erfahrung trug wesentlich zur Entwicklung moderner demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien bei. Das Gesetz verdeutlichte die Gefahren unkontrollierter staatlicher Macht‚, weshalb heute die Wahrung der Grundrechte und die Begrenzung staatlicher Eingriffe höchste Priorität haben. Die Menschenwürde ist heute unantastbar und fest in der Rechtsordnung verankert, Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG. 

Take-away

  • Das NS-Gesetz legitimierte nachträglich die Morde des Röhm-Putsches und zeigte den Missbrauch des Rechts durch die Diktatur.
  • Hitler vereinte Gesetzgebung und Rechtsprechung, hob die Gewaltenteilung auf und sicherte sich uneingeschränkte Macht.
  • Es wurde per Notverordnung ohne Parlament beschlossen – ein Vorgehen, das in einem Rechtsstaat heute ausgeschlossen ist.
  • Die Erfahrung mit diesem Unrechtsgesetz trug zur Stärkung moderner Grundrechte und zur Begrenzung staatlicher Macht bei.

Quellen

Verfasserinnen

Diana Krüger, Eske Renneberg, Sophia Tönnies, Madita Seifert, Lynn Heddinga