Die Erste Kommission

Eine Vorkommission, welche am 28.02.1874 eingesetzt wurde, legte die Mitglieder und Aufgaben der ersten Kommission fest. Die Aufgaben beliefen sich auf das Darlegen des gesamten im Reich geltenden Privatrechts, das Hinterfragen von Abweichungen bezüglich des gemeinen Rechts und auf die „richtige Formgebung und Anordnung“ von diesem. Den Vorsitz übernahm der Präsident des Reichsoberhandelsgerichts Eduard Pape, welchem zusätzlich noch neun Ministerialbeamten und Richtern sowie zwei Professoren beistanden. Die Ausarbeitung wurde in Rechtsgebiete unterteilt: Gottlieb Planck übernahm das Familienrecht, Karl Kurlbaum das Schuldrecht, Reinhold Johow das Sachenrecht und Gottfried von Schmitt das Erbrecht.

Die Erste Kommission wurde 1874 ins Leben gerufen, um einen ersten Entwurf für das Bürgerliche Gesetzbuch auszuarbeiten. Die Mitglieder der Kommission hielten sich an zwei Grundsätze. Zum einen sollte der Entwurf „Bedürfnisse des Lebens“ und Zweckmäßigkeitserwägungen berücksichtigen. Zum anderen sollten Entscheidungen sich an der rationalen juristischen Denkweise orientieren.

Bis 1881 befassten sich die Mitglieder mit Teilentwürfen, welche jeweils eine Person der Kommission formulierte, woraufhin die Hauptberatungen begannen, die 1887 mit einem fertigen ersten Entwurf beendet wurden.

Der erste Entwurf befasste sich nicht mit einer Privatrechtsreform, sondern es handelte sich lediglich um eine Vereinheitlichung des status quo, welche nach dem Pandektensystem aufgebaut war. Auffallend ist nur, dass die Bücher des Sachen- und Schuldrechts vertauscht wurden.  Dies lässt sich aus einer Interessensverschiebung herleiten, da es sich bei dem BGB eben nicht mehr um ein didaktisches System handelt, sondern der Aufbau so gefasst wurde, dass der Allgemeine Teil die Besonderen Teile inhaltlich entlastet. Kritiker beschrieben den ersten Entwurf als „unsozial“ und sprachen sich gegen die abstrakte juristische Sprache aus, in der der Entwurf formuliert und daher für Laien nur schwer verständlich war.  Der Entwurf wurde in der zweiten Kommission beraten und überarbeitet. Im Reichstag wurde dieser zweite Entwurf geringfügig abgeändert und 1896 verabschiedet.

Take-away

  • Die Erste Kommission befasste sich nur mit der Rechtsvereinheitlichung des status quo.
  • Der Kommission wohnten insgesamt 12 Personen bei, der Präsident Eduard Pape, 11 weitere Ministerialbeamte und Richter sowie zwei Professoren.
  • Gottlieb Planck übernahm das Familienrecht, Karl Kurlbaum das Schuldrecht, Reinhold Johow das Sachenrecht und Gottfried von Schmitt das Erbrecht.

Quellen

Verfasser

Anton Beuermann, Mattis In Der Wische, Rico Wessels und Rémi Plitt