Landfrieden
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Der Begriff Landfrieden beschreibt ein zum Beginn des 12. Jahrhunderts erstmals durch Kaiser Heinrich IV eingeführtes staatliches Ordnungsinstrument zur Regelung von Konfliktlösung und Erhaltung des gesellschaftlichen Friedens in bestimmten Territorien. Das wesentliche Ziel des Landfriedens bestand darin, waffenlose Gruppen vor Verstößen gegen die Friedensordnung zu schützen. Die erste Verwendung galt dem Schutz der Juden in Mainz im Jahre 1103 in Form des Mainzer Landfriedens. Der Landfrieden stammt von dem französischen Modell des Gottesfriedens ab.
Die wesentliche Neuerung bei der Einführung des Landfriedens bestand darin, dass er eine schrittweise Umstellung von gewalttätiger Selbsthilfe auf eine zentrale und rechtlich geregelte Konfliktlösung vornahm. Dies war ein bahnbrechender Ansatz zu einer Zeit, die durch lokale Zersplitterung und die Ausübung privater Macht gekennzeichnet war. Dadurch trug der Landfrieden einen wichtigen Teil zur Entwicklung des Rechtswesens und zur Organisation der damaligen Gesellschaft bei.
Der Landfrieden hatte mit Blick auf die Rechtsgeschichte eine fundamentale Bedeutung dadurch, dass er als Weiterentwicklung des französischen Gottesfriedens das Konzept eines säkularen Strafmittelsystems nach Deutschland immigrierte. Daraufhin bildete der Landfrieden nach erfolgreicher und zeitlich begrenzter Anwendung, z.B. in Form des Mainzer Landfriedens aus dem Jahr 1103, die Grundlage für den späteren Reichslandfrieden, der sich als Ewiger Landfriede von 1495 von Kaiser Maximilian I. mit dauerhafter Geltung über das gesamte Heilige Römische Reich erstreckte.
Der Reichslandfrieden war maßgeblich für die Entwicklung des heutigen öffentlichen Strafrechts. Dementsprechend ist der Landfrieden als ein früher entfernter Vorläufer bzw. „Grundstein“ für das heutige öffentlich Strafrecht anzusehen. Im heutigen Recht finden sich Einflüsse des Landfriedens wieder. Beispielhaft für diese Einflüsse ist der § 125 StGB – Landfriedensbruch.
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit vor Gewalt oder Ähnlichem war auch eines der entscheidenden Motive, die zur Einführung des Landfriedens führten. Folglich bestehen im heutigen Strafrecht Parallelen zu der Methodik des Landfriedens.
Take-away
- Vorreiter für säkulares Strafmittelsystem
- Grundstein für Reichslandfrieden und Ewigen Landfrieden
- Einführung zum Schutz von waffenlosen Minderheiten
- Erstmaliger Erlass von Kaiser Heinrich IV
Quellen
- Hans Schlosser, Europäische Rechtsgeschichte, 5. Aufl., München 2023, S. 96.
- Hendrik Baumbach, Landfriede (Spätmittelalter), publiziert am 25.09.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landfriede_(Spätmittelalter), Abrufdatum: 06.01.2025.
- Mainzer Reichslandfrieden, Stand: 01.08.2020, damals.de - Redaktion Damals, https://www.wissenschaft.de/zeitpunkte/15-august-mainzer-reichslandfrieden/, Abrufdatum: 06.01.2025.
- Franz Staab, "Ruthard" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 303-304 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137976194.html#ndbcontent.
Verfasser
Aaron Tonnius, Bennet Hage, Vincent Clausen