Puchta

Georg Friedrich Puchta (1798-1846) war ein deutscher Jurist, der einen großen Einfluss auf die Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert hatte. Er war ein bedeutender Vertreter der historischen Rechtsschule und der Nachfolger von Savigny.

Puchta verfasste mehrere rechtswissenschaftliche Texte. Zu seinen bekanntesten Werken zählen „Das Gewohnheitsrecht” (1828-1837), sowie „Das Lehrbuch der Pandekten” (1838).

Für Puchta war das Gewohnheitsrecht keine bloße Ergänzung des geschriebenen Rechts, sondern eine eigenständige Rechtsquelle, die eng mit dem gesellschaftlichen Bewusstsein und den Sitten der Gemeinschaft verbunden ist.

Nach Analyse der Prinzipien und Strukturen des römischen Rechts hebt Puchta hervor, dass dieses nicht nur historische Bedeutung habe, sondern auch als Modell für die Entwicklung moderner Rechtssysteme dienen könne. Puchta sah das römische Recht als Ausdruck einer universellen Rechtsidee, die durch ihre Rationalität und Anwendungsbreite zeitlos gültig sei.

Georg Friedrich Puchta hatte eine enge Verbindung zu Friedrich Carl von Savigny, dem Begründer der historischen Rechtsschule, sowohl intellektuell als auch beruflich. Puchta war ein Schüler von Savigny und trug wesentlich zur Weiterentwicklung und Verbreitung seiner Ideen bei. Sie teilten gemeinsame Ansichten hinsichtlich der Prägung des Rechts durch kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungen. Dies zeigt sich auch darin, dass die Schriften Puchtas vielfach auf denen von Savigny aufbauen.

Zudem übernahm Puchta den Lehrstuhl Savignys an der Universität Berlin nach dessen Rücktritt im Jahre 1842. Damit wurde er nicht nur zum Nachfolger seines Lehrers, sondern auch zu einer der zentralen Figuren der historischen Rechtsschule.

Take-away

  • Georg Friedrich Puchta (1798-1846): Deutscher Jurist, prägte das deutsche Zivilrecht
  • Schwerpunkte: Gewohnheitsrecht als eigenständige Rechtsquelle, eng verbunden mit gesellschaftlichem Bewusstsein und Sitten, Römisches Recht als universelles Modell für moderne Rechtssysteme
  • Wichtige Werke: „Das Gewohnheitsrecht“ (1828-1837) und „Das Lehrbuch der Pandekten“ (1838)
  • Puchta war ein führender Jurist der historischen Rechtsschule und beeinflusste maßgeblich die Entwicklung der modernen deutschen Rechtswissenschaft

Quellen

Verfasserinnen

Lisann Schürhoff, Junu Bu, Leonard Schönbohm, Tabea Feldhaus, Friederike Hesener