Menschenrechte (im Naturrecht)
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Die unveräußerlichen, von Geburt an bestehenden und jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehenden Rechte werden als Menschenrechte bezeichnet. Diese entwickelten sich im Zuge der Aufklärung im 17./18. Jahrhundert.
Es handelte sich dabei um eine Lehre, die der Auffassung folgt, Recht und Moral seien ein untrennbares Gefüge. Vor dem Hintergrund dieses „Umdenkens“ wurde auch ein neuer Rechtsgrundsatz entwickelt, der durch den Gedanken bestimmt war, dass der Mensch als vernunftgesteuertes Individuum in der Schöpfung zu betrachten ist. Der Fokus lag dabei, anders als zuvor, nicht auf religiösen Aspekten, sondern auf naturwissenschaftlichen Aspekten. Das Naturrecht wird daher als „Vernunftrecht“ bezeichnet.
Innovativ für die damalige Zeit und das geltende Recht war vor allem die universelle, individuelle, angeborene und unveräußerliche Gültigkeit der durch das Naturrecht legimitierten Menschenrechte. Festgehalten wurden sie und alle weiteren Gesetze dieser Lehre in neuen Werken, die unter anderem von Hugo Grotius und Francisco de Vitoria verfasst wurden.
Heutzutage sind die Menschenrechte in unserer Gesetzgebung als Grundrechte verankert und bilden damit entscheidende Grundsätze der deutschen Verfassung. Sie haben somit genau wie im Naturrecht insofern Relevanz, als dass sie gewährleisten, dass nur Gesetze erlassen werden können, die mit den Grundsätzen der Grundrechte vereinbar sind. Dadurch sollen u.a. Verbrechen an der Menschheit, wie solche aus der Zeit des Nationalsozialismus, verhindert werden.
Take-away
- Menschenrechte als unveräußerliche, angeborene Rechte, die im Naturrecht aufgrund des rationalen Denkens und der Vernunft entstanden
 - Neue Rechtsquellen wegen Änderung der Rechtsnormen
 - Die damals entstandenen Menschenrechte sind in ihrem Grundsatz auch in der heutigen Verfassung als Grundrechte verankert.
 
Quellen
- Bundeszentrale für politische Bildung, Das Rechtslexikon, „Naturrecht“, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323763/naturrecht/, Abrufdatum: 11.12.2024.
 - Bundeszentrale für politische Bildung, Das Rechtslexikon, „Menschenrechte“, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323733/menschenrechte/, Abrufdatum: 11.12.2024.
 - Hans Schlosser, Europäische Rechtsgeschichte, 5. Aufl., München 2023, S. 168.
 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: https://www.bmz.de/de/service/lexikon/allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte-60138, Abrufdatum: 11.12.2024.
 
Verfasserinnen
Malena Linnemann, Jelte Matea Ehbrecht, Emilia Appeldorn, Franka-Nora Bocktenk, Eske Renneberg, Madita Seifert