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Edikte (lat. edictum) waren öffentliche schriftliche Erklärungen im antiken Rom, mit denen die kurulischen Ädilen und vor allem die Prätoren zu Beginn ihrer Amtszeit öffentlich die Ausübung der Gerichtsbarkeit regelten, indem sie Rechtsbehelfe (actiones) bekannt gaben.
Der Prätor veröffentlichte zu Beginn seiner einjährigen Amtszeit ein Edikt. In diesem Edikt standen alle Klagen, welche die Bürger beim Prätor erheben konnten. Die Prätoren erfanden nicht zu Beginn ihrer Amtszeit neue Klagen, sondern orientierten sich an den Edikten ihrer Vorgänger.
Mit der zunehmenden Macht und Expansion Roms sowie dem Wirtschaftswachstum wurde 242 v. Chr. neben dem Amt des Stadtprätors (praetor urbanus) das Amt des Fremdenprätors (praetor peregrinus) geschaffen. Der praetor peregrinus veröffentlichte ein Edikt, in dem er die zulässigen Klagen für Prozesse zwischen Bürgern des römischen Reichs und den „Fremden“ (den Nichtbürgern des römischen Reichs) bekannt gab. Auch diese Edikte wurden jährlich nach den Wahlen bei Amtsantritt veröffentlicht. Dabei übernahm oder ergänzte der neue Prätor meistens das Edikt aus dem Vorjahr.
Die Edikte der Prätoren gelten als eine der wichtigsten Quellen des römischen Rechts. Im Jahr 130 n. Chr. wurde das „ewige Edikt“ (edictum perpetuum) auf Geheiß des Kaisers Hadrian vom Juristen Julian erstellt. Hierbei handelt es sich um die endgültige Fassung des prätorischen Edikts.
Take-away
- Das Edikt des Prätors war eine öffentliche Bekanntmachung der vor dem Prätorzulässigen Klagen (actiones) im antiken römischen Reich, die vor z.B. dem Prätor geltend gemacht werden konnten.
- Die Edikte geben Auskunft über die möglichen Klagen (actiones) und damit über wesentliche Grundgedanken des römischen Rechts.
- 130 n. Chr. wurde das ewige Edikt (lat. edictum perpetuum) auf Geheiß des Kaisers Hadrian vom Juristen Julian erstellt.
Quellenangaben
Autoren
Alina Kaiser und Dieter Spanagel