Institutionen

Es gibt zwei Werke, die als Institutionen bezeichnet werden: die Institutionen des  Justinian und die Institutionen des  Gaius. Beide Werke sind Anfängerlehrbücher für die Juristenausbildung.

Die Institutionen des oströmischen Kaisers  Justinian sind der erste Teil des später so bezeichneten Corpus Iuris Civilis (C.I.C.). Das C.I.C. ist eine Sammlung von vier Gesetzgebungsakten des Kaisers  Justinian. Den „inhaltlich gehaltvollsten Teil“ bilden die Digesten (Digesta: lat. Geordnetes), in denen insbesondere Auszüge aus Rechtstexten aus der klassischen Zeit des römischen Rechts zusammengetragen und zum geltenden Recht erklärt wurden.

Die Institutionen wurden zusammen mit den Digesten 533 n. Chr. als Gesetzgebungsakt des Kaisers Justinian erlassen. Wegen der Komplexität der Digesten wurden die Institutionen als Einführungswerk für Studierende vorangestellt, um das Verständnis der Digesten zu erleichtern.

Als Vorbild für die Institutionen des  Justinian dienten die Institutionen des  Gaius aus der Mitte des 2. Jh. n. Chr. Bekannt sind beide Werke für ihre grundsätzliche Gliederung in personae, res, actiones. Des Weiteren haben auch Auszüge weiterer bedeutsamer Juristen Eingang in die Institutionen des Justinian gefunden, wie zum Beispiel Werke des Juristen Ulpian.

Take-away

  • Erster Teil des C.I.C. -> Einführungswerk zu den Digesten
  • Vorbild waren die Institutionen des  Gaius
  • Beide Werke waren Anfängerlehrbücher