Gottesfrieden

Der Gottesfrieden, auch pax dei genannt, ist ein allgemeines Friedensgebot aus der Zeit des Mittelalters. Er diente dazu, Fehden sowie andere Formen von Feindseligkeiten zu verhindern und war zudem religiös motiviert.

Der Gottesfrieden wurde als Schutzmaßnahme für bestimmte unbewaffnete Personengruppen (alte Menschen, Frauen, Kinder und Kleriker) und Orte von religiösem Wert (Kirchen, Klöster, Friedhöfe), sowie als Waffenruhe für bestimmte Zeiträume (Feiertrage, Sonntage, die letzten drei Tage der Woche) verkündet.

Der Gottesfrieden entstand aus religiösen und sozialen Gründen. Primär bezweckte er die Durchsetzung des Friedens und die Eindämmung von Fehden und Kriminalität. Dies war erforderlich, da die lokalen Burgherren als Machtinhaber oft gewaltsam und willkürlich agierten.

Vor allem in Südfrankreich war der Gottesfrieden verbreitet. Die Anordnung erfolgte vor allem durch Bischöfe, welche von hohen Adeligen unterstützt wurden. Um die Durchsetzung und Einhaltung des Gottesfriedens zu sichern, wurden Verstöße, die als ein Bruch des Friedens eingeordnet wurden, mit dem Kirchenausschluss bedroht.

Durch weitere Änderungen wurde der Schutz ausgeweitet, sodass auch Mönche, Bauern und ihre Behausungen geschützt wurden. Außerdem wurden Kaufleute, Frauen, Pilger, Jäger und Schiffsmänner vor Raubüberfällen in den Anwendungsbereich einbezogen.

Den Gottesfrieden zeichnete aus, dass ein Delikt nunmehr als Bruch des öffentlichen Friedens angesehen wurde und im Laufe der Zeit mit der Weiterentwicklung zum Landfrieden auch mit einer weltlichen Strafe bedroht war. Die Ahndung von Rechtsverletzungen entwickelte sich zunehmend zu einer öffentlichen Aufgabe. Dieser Prozess wird in der rechtshistorischen Forschung als "Kriminalisierung des Strafrechts" bezeichnet.

Take-away

  • Mittelalterliches Fehdeverbot
  • Bezweckt wurde Schaffung des dauerhaften Friedens durch Eindämmung von Gewalt
  • Prozess der "Kriminalisierung des Strafrechts"

Quellen

Verfasserinnen

Ann-Sophie Rusin, Aylin Sirin, Diana Krüger