Schwabenspiegel
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Der Schwabenspiegel wurde im späten 13. Jahrhundert (etwa zwischen 1275 und 1300) von einem anonymen Autor, vermutlich einem Rechtslehrer aus dem schwäbischen Raum, verfasst. Die Bezeichnung „Schwabenspiegel“ ist neuzeitlich, ursprüngliche Bezeichnungen lauteten vermutlich „Kaiserrecht“ oder „Kaiser Karls Rechtsbuch“. Als ursächlich für die Entstehung des Land- und Lehensrechtsbuchs galt vor allem die durch eine Zwischenregierung hervorgerufene politische Unsicherheit und das daraus resultierende Interesse an Rechtssicherheit, insbesondere an der Sicherung des Landfriedens.
Inhaltlich besteht der Schwabenspiegel aus Rechtsartikeln anderer deutscher Schriften, wie dem Sachsenspiegel oder römischem und kanonischen Recht. Der zwischen 1220 und 1235 verfasste Sachsenspiegel war in großen Teilen Vorbild für den Schwabenspiegel. Der Schwabenspiegel regelt im ersten Buch das Landrecht, u.a. Erb-, Ehe-, Vormundschaftsrecht und den Gerichtsprozess. Das zweite Buch behandelt das Lehensrecht und basiert schematisch auf dem Lehensrecht des Sachsenspiegels. Der Schwabenspiegel zeigt den Fortschritt der Rezeption des römischen Rechts im Rechtsdenken des Mittelalters.
Der Schwabenspiegel ist nach dem Sachsenspiegel mit über 400 erhaltenen Handschriften der am häufigsten überlieferte deutsche Rechtstext des späten Mittelalters. Verfasst war er ursprünglich auf Oberdeutsch, er wurde später auch ins Niederdeutsche übersetzt und erweitert. Bis 1300 wurde der Schwabenspiegel vielfach übersetzt, was für seine Relevanz und Reichweite spricht. Das Werk verbreitete sich von Augsburg aus zunächst im Süden Deutschlands, danach auch u.a. in der Schweiz, Österreich, Böhmen, Tschechien und in Ungarn.
Ab 1850 wurde die Untersuchung des Schwabenspiegels gehemmt, da man sich aufgrund von kulturellem Konkurrenzdenken auf den relevanteren Sachsenspiegel und seine Einflüsse konzentrierte. Heute befindet sich die größte Sammlung von Handschriften des Schwabenspiegels in der Bayerischen Staatsbibliothek in München. Seine Bedeutung liegt vor allem darin, dass er als „Spiegel“ seiner Entstehungszeit die regionalen und städtischen Besonderheiten, sowie Rechtsfiguren aus dem Reich der Mythen und Sagen aufzeigt. Der Schwabenspiegel wurde erst 2002 ins Hochdeutsche übersetzt. Seine Inhalte haben die Rechtsentwicklung zwar beeinflusst, seine Relevanz blieb aber auch in der Forschung hinter der des Sachsenspiegels zurück.
Take-away
- Land- und Lehenrechtsbuch aus dem späten 13. Jahrhundert
- Hat sich von Augsburg aus weit ausgebreitet und wurde mehrfach übersetzt
- Nach dem Sachsenspiegel die meistverbreitete Rechtsschrift seiner Zeit
Quellen
- Balogh, Elemér: Schwabenspiegel-Forschung im Donaugebiet: Konferenzbeiträge in Szeged zum mittelalterlichen Rechtstransfer deutscher Spiegel, 1. Aufl., Berlin 2015, S. 13.
- Deschka, Harald: Schwabenspiegel, publiziert am 19.03.2012; Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schwabenspiegel, zuletzt aufgerufen am 25.11.2024.
- Bühler, Theodor: Schwabenspiegel, Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), 10.11.2011, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008948/2011-11-10/, zuletzt aufgerufen am 25.11.2024.
- Moldt, Dirk: Schwabenspiegel, https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/schwabenspiegel, zuletzt aufgerufen am 25.11.2024.
- Wünsthof, Lucas: Schwabenspiegel und Augsburger Stadtrecht, https://www.mgh.de/de/blog/post/lucas-wusthof-schwabenspiegel-und-augsburger-stadtrecht-293, zuletzt aufgerufen am 25.11.2024.
Autoren
Emilia Appeldorn, Franka-Nora Bocktenk, Jelte Matea Ehbrecht, Lea Lambrecht, Malena Linnemann, Sophia Tönnies